Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.
Wir raten Ihnen folgendes:
- Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarktware (sog. Polenböller)" kann unberechenbar heftig explodieren!
- Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
- Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
- Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
- In der Silvesternacht Fenster und Türen schließen!
- Für Entstehungsbrände Wasserkanne und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.
Feuerwerkskörper der Klasse I (für Kinder und Jugendliche):
(auch erkennbar an "F1", "Kategorie 1" und "PI")
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.
- Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
Feuerwerkskörper der Klasse II (für Erwachsene):
(auch erkennbar an "F2", "Kategorie 2" und "PII")
- Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Sachsen Anhalt nur vom 31.12., 00:00 Uhr, bis 01.01., 24:00 Uhr, erlaubt.
- Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegenlassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.
Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder aus der Hand! Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Böller (egal welcher Größe) und Raketen nie gegen Menschen und Tiere richten!
"Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tieren nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.
Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:
- Raum verlassen
- Türen schließen
- Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
- Feuerwehr erwarten und einweisen
letzte Einsätze
|
Besucherzähler
Heute 74
Gestern 41
Woche 526
Monat 2089
Insgesamt 297554